Western Riding Certificate

Das Western Riding Certificate (WRC) ist eine Sonderprüfung des OEPS und Voraussetzung für die Teilnahme an Western Reitturnieren. Nach bestandener Prüfung erhält der Reiter eine Urkunde, ein WRC-Buckle und einen Pferdesportpass, in den die Prüfung eingetragen wird. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer reiterlichen Vereinigung, die über einen PSV/LFV dem OEPS ange-schlossen ist. Das Mindestalter für die Ablegung des WRC beträgt 8 Jahre.

Das Western Riding Certificate besteht aus folgenden Teilprüfungen:
1. Theoretische Prüfung: Mündliche Prüfung gemäß der Lernhilfemappe Westernreiten Information und Lernhilfe“. Die Mappe ist beim OEPS erhältlich.

2. Praktische Prüfung:
Zu reiten ist ein- oder beidhändig je nach Ausrüstung unabhängig vom Alter des Pferdes:
Trail: Ein Trail für die WRC Prüfung muss mindestens folgende Hindernisse und Gangarten beinhalten: Tor, L-rückwärts, 4 aufeinanderfolgende Trabstangen, 4 aufeinanderfolgende Schrittstangen, Trabslalom durch Kegel (4 Kegel), 1 Sidepass Hindernis, Links- und Rechtsgalopp (muss nicht, aber darf über Stangen ge-ritten werden). Weitere Wahl- oder Pflichthindernisse sind erlaubt.
Western Pleasure: Bei der Western Pleasure im Rahmen einer WRC-Prüfung muss der Reiter sein Pferd kontrolliert vorstellen können. Unter Kontrolle heißt: Gangart erkennen, Übergänge zeigen, Anhalten auf Kommando, Rückwärts auf Kommando. Es müssen mindestens 3 Reiter in der Bahn sein (wenn nötig Gast-Reiter). Zu zeigen sind die 3 Grundgangarten in beide Richtungen auf Ansage.

Reining L: Es muss eine Reining gezeigt werden die folgende Manöver beinhaltet: große und kleine Zirkel, einfache oder fliegende Galoppwechsel, Drehung um die Hinterhand (Turn Around), kontrollierter Galopp geradeaus (Run Down), Anhalten aus dem Galopp (Stopp), 180° Wendung auf der Hinterhand (Roll Back), Rückwärtsrichten (Back Up). Folgende Reining L Pattern stehen für die Prüfung zur Wahl: L1 / L7 / L8.
Die Reining bei einer WRC-Prüfung soll gelassen und im moderaten Tempo geritten werden, entsprechend der Ausbildung des Pferdes. Zu beurteilen ist das Eigenkönnen des Reiters.

3. Sofern in den einzelnen Teilprüfungen die Anforderungen nicht erreicht werden, ist die Wiederholung von Teilprüfungen nur innerhalb von zwei Jahren möglich, frühestens jedoch nach 4 Wochen.